Vereinssteuerrecht in Wittenberge

Sie engagieren sich ehrenamtlich in einem Verein oder sind dort vielleicht sogar Kassenwart? Dann sollten Sie steuerrechtliche Fallstricke kennen und vermeiden. Die Eintragung als Verein entbindet den Vorstand nicht von steuerlichen Pflichten. Auch Vereine müssen jährlich Rechenschaft über ihr Vermögen und ihre Einnahmen ablegen. Steuerberater Gaston Winterfeld in Wittenberge klärt mit Ihnen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ihr Verein als gemeinnützige Einrichtung anerkannt wird. Wussten Sie, dass nicht als gemeinnützig anerkannte Vereine bereits ab einem Gewinn von 5000 Euro voll der Steuerpflicht unterliegen? Die Gemeinnützigkeit ist also einer der Schwerpunkte des Vereinssteuerrechts. Auch bei der Ausstellung von Spendenbescheinigungen sieht das Vereinssteuerrecht strenge Richtlinien vor. Wir bieten Ihnen in unserem umfangreichen Dienstleistungspaket auch die Prüfung Ihrer Vereinsunterlagen und Spendenbescheinigungen.

Sie erhalten durch uns die volle Unterstützung für Ihre Vereinsfinanzen. Kennen Sie zum Beispiel die Voraussetzungen, damit Sie ein Vereinsheim steuerunschädlich führen dürfen? Bis zu 35.000 Euro darf ein Verein nach dem Vereinssteuerrecht pro Jahr verdienen, ohne der Steuerpflicht zu unterliegen. Die Einnahmen – dazu zählen auch die Einnahmen aus dem Würstchenverkauf des örtlichen Fußballvereins – müssen für den satzungsgemäßen Zweck bereitgestellt und verwendet werden. Damit Ihnen nur beim Sport und nicht im Vereinssteuerrecht die Puste ausgeht, helfen wir Ihnen bei der wirtschaftlichen Organisation Ihres Vereins. Kontaktieren Sie uns!

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