Lohnabrechnung in Wittenberge

Wer in seinem Betrieb Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis beschäftigt ist gesetzlich verpflichtet eine Lohnabrechnung für diese zu erstellen. Die Lohnabrechnung muss dem Arbeitnehmer monatlich in Textform ausgehändigt werden. Hierbei sind formale Vorschriften zwingend einzuhalten und die Zusammensetzung des Entgelts nachvollziehbar aufzuführen.

Besonderheiten, wie Zulagen, Dienstwagen, Einmalzahlungen, Kurzarbeitergeld, Altersteilzeit, Tarifverträge, Mutterschutz, vermögenswirksame Leistungen oder Lohnfortzahlungen erschweren die Erstellung einer Lohnabrechnung für den Arbeitgeber erheblich. Ohne entsprechendes Fachwissen und ohne dass man sich ständig über Änderungen und Neuerungen im Steuergesetz informiert, können solche Lohnabrechnungen nicht fehlerfrei erstellt werden. Der Unternehmer ist zudem verpflichtet jegliche Änderung des Arbeitsvertrages, die steuerrechtliche Auswirkungen hat, korrekt darzulegen. Für falsche Auskünfte haftet der Arbeitgeber und muss im Zweifelsfall für entstandenen Schäden aufkommen.

Für kleine und mittelständige Betriebe, die kein eigenes Personalbüro mit gut ausgebildetem Fachpersonal in Lohnbuchhaltung haben, ist zu empfehlen, die Lohnabrechnung komplett auszulagern. Gerne Steuerberater Gaston Winterfeld in Wittenberge für Sie die komplette Lohnbuchhaltung, die Kommunikation mit den Krankenkassen, Finanzämtern und anderen Behörden und meldet Ihre Arbeitnehmer bei den zuständigen Stellen an oder ab. Auch übermitteln wir Daten für Sie bei Änderungen. Wir erstellen die monatliche Lohnabrechnung für jeden Ihrer Arbeitnehmer unter Wahrung der stets aktuellen gesetzlichen Auflagen – professionell und gewissenhaft.

Wir freuen uns Sie in einem unverbindlichen Gespräch über unseren Leistungsumfang, den wir gemeinsam mit Ihnen individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen, beraten zu dürfen.

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