Beratung zur Rechtsformwahl in Wittenberge

Die Rechtsformwahl ist ein ausschlaggebender Grundriss für alle Gesellschaften und kann weitreichende Konsequenzen bedeuten. Mit der Rechtsformwahl legen Sie unter anderem haftungs- und steuerrechtliche Gegebenheiten fest. Auch die Höhe des Eigenkapitals, die Geschäftsführung und die Börsenfähigkeit sind wichtige Komponenten bei der Wahl der Rechtsform.

In Deutschland sind derzeit 14 verschiedene Rechtsformen zugelassen. Die häufigsten und bekanntesten Rechtsformen sind die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), die AG (Aktiengesellschaft), die KG (Kommanditgesellschaft), die OHG (offene Handelsgesellschaft), die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), die UG-haftungsbeschränkt (Unternehmergesellschaft als Variante der GmbH), die GmbH & Co. KG, die eG (eingetragene Genossenschaft) oder auch Einzelunternehmer. Letztgenannte können als eingetragene Kauffrau bzw. als eingetragener Kaufmann (e.Kfr./e.Kfm. bzw. vereinfacht, also geschlechtslos: e.K.) auftreten. Dies ist der Fall, wenn die kaufmännische Person im Handelsregister aufgeführt ist. Über Ihre Möglichkeiten und Vorteile in Bezug auf die Rechtsformwahl informieren wir Sie gerne und unterstützen Sie in allen Angelegenheiten.

Wann erfolgt ein Rechtsformwechsel?

Bei einem Rechtsformwechsel geschieht der Wechsel firmenintern unter Beibehaltung der rechtlichen Identität und den bisher bestehenden Mitgliedsrechten. Beispielsweise wird eine OHG zur KG, wenn ein Gesellschafter nur noch beschränkt haften möchte und somit zum Kommanditisten wird (Teilhaber einer KG, der nur beschränkt haftet; der Komplementär haftet hingegen unbeschränkt). Die Gründungsvoraussetzungen für die neu gewählte Rechtsform müssen natürlich gegeben sein. Näheres hierzu regelt das Umwandlungsgesetz (UmwG).

Kontaktieren Sie uns bei einem angestrebten Rechtsformwechsel. Steuerberater Gaston Winterfeld in Wittenberge berät Sie gerne ausführlich!

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