Einnahme-Überschuss-Rechnung in Wittenberge

Bereits seit dem Jahr 2009 ist die Steuerberatungskanzlei Winterfeld in Wittenberg am Markt tätig. Immer mehr Menschen schenken uns ihr Vertrauen. Unsere Mitarbeiter bieten Ihnen Hilfe in steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Fragen. Überwiegend bieten wir unsere Leistung für folgende Personenkreise an:

  • Einpersonenunternehmen
  • Klein- und mittelständische Betriebe
  • Privatpersonen
  • sowie gemeinnützige Körperschaften

Mit unserer über 20-jährigen Erfahrungen im Bereich Steuern sorgen wir für Sicherheit bei Ihren Anfragen zum Steuerrecht. Wir bieten Ihnen eine zuverlässige Kooperation und offerieren Ihnen hilfreiche Lösungen. Zusätzlich zu dieser Hilfestellung übernehmen wir gerne Ihre Tätigkeiten im Bereich der Buchhaltung. Vor allem die Einnahme-Überschuss-Rechnung stellt für viele Personen eine scheinbar unüberwindbare Hürde dar. Sie als Firmengründer und Selbstständiger können auf unsere Erfahrung zurückgreifen. Im Gegensatz zum Irrglauben der Menschen müssen Sie häufig keine doppelte Buchführung anstreben, es reicht in der Regel aus, eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung zu erstellen. Wie genau diese Einnahme-Überschuss-Rechnung aussehen muss und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie durch unsere kompetenten Mitarbeiter. Gerne übermitteln wir Ihnen eine Mustervorlage, sowie die wichtigen Informationen, die Ihnen helfen. Erst wenn Sie einen Jahresgewinn von über 50.000 Euro erzielen beziehungsweise 500.000 Euro Umsatz, müssen Sie von der Einnahme-Überschuss-Rechnung zur doppelten Buchführung wechseln. Auch in diesem Tätigkeitsfeld bieten wir Ihnen eine optimale Lösung und Hilfestellung, um Ihren Arbeitsalltag so einfach wie möglich gestalten zu können.

Steuerberater Winterfeld bietet den zu Ihnen passenden Jahresabschluss

Als Gewerbetreibender sind Sie von der Pflicht befreit, eine Jahresbilanz Ihrer geschäftlichen Aktivitäten zu erstellen, wenn der Umsatz Ihres Geschäftes zwei Jahre nacheinander nicht höher als 500.000 Euro oder Ihr Gewinn bei maximal 50.000 Euro liegen. Das gilt übrigens für jeden nicht im Handelsregister eingetragenen Kaufmann. Unter diesen Voraussetzungen dürfen Sie bei der Gewinnermittlung auf die Einnahmen-Überschuss-Rechnung zurückgreifen. Bei dieser vereinfachten Art der Gewinnermittlung wird die Differenz zwischen den Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben mithilfe des sogenannten Zuflussprinzips ermittelt. Steuerberater Winterfeld und sein kompetentes Team übernehmen diese Aufgabe für Sie. Auch wenn es sich bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung auf den ersten Blick um eine vereinfachte Form der Bilanzierung handelt, müssen Sie dennoch einige wichtige Punkte berücksichtigen.

Damit Sie sich voll und ganz um Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, übernimmt Steuerberater Winterfeld die komplette Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Sie. Die kompetenten Mitarbeiter kennen sich genauestens mit den Vorschriften und Regularien der Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus. Sie sorgen unter anderem dafür, dass Ihre Einnahmen und Ausgaben nur dann verbucht werden, wenn diese auch wirklich im Gewinnermittlungszeitraum getätigt wurden. Dadurch ist sichergestellt, dass weder Verbindlichkeiten noch Forderungen und Rückstellungen einen Einfluss auf Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung haben. Zögern Sie nicht und wenden Sie sich vertrauensvoll an Steuerberater Winterfeld und sein Team.

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