Private Steuererklärung in Wittenberge

Die Notwendigkeit, eine private Steuererklärung abzugeben, besteht nicht nur hinsichtlich der Einkommensteuer, sondern auch bei Schenkungen oder Erbschaften, da in diesem Fall die Schenkungssteuer beziehungsweise Erbschaftssteuer anfällt.

Wir Steuerberater Gaston Winterfeld in Wittenberge erstellt Ihnen die private Steuererklärung und legt bei Bedarf auch Einspruch gegen den Steuerbescheid ein. Sollte eine Fristverlängerung erforderlich sein, beantragen wir diese beim zuständigen Finanzamt. Die Nutzung unserer Dienstleistungen für Ihre private Steuererklärung bietet Ihnen die Gewissheit, dass Sie keine steuermindernd zu berücksichtigenden Ausgaben vergessen. Die meisten Arbeitnehmer wissen nicht, welche Posten das Finanzamt anerkennt. Noch weniger ist ihnen bekannt, welche zusätzlichen Unterlagen neben den Ausgabebelegen eingereicht werden können, damit die Anerkennung der nicht auf Anhieb als privat oder beruflich veranlassten Ausgaben gewährleistet wird. Hierzu gehören unter anderem Rechnungen von Sprachkursen, deren Anerkennung als Werbungskosten durch eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Verwendbarkeit der neuen Kenntnisse bei der Arbeit gefördert wird. Wenn ein Arbeitnehmer seine private Steuererklärung ohne fachkundige Hilfe ausfüllt, erhält er so gut wie immer eine geringere Rückerstattung als bei der Beauftragung eines erfahrenen Steuerberaters. Selbstverständlich achten wir durch Rückfragen auch darauf, dass Ihre mit unserer Hilfe erstellte private Steuererklärung alle steuerrechtlich relevanten Einnahmen umfasst.

Gerne beraten wir Sie ausführlich zu Ihrer privaten Steuererklärung.

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