Gemeinnützigkeitsrecht in Wittenberge
Möchten Sie eine gemeinnützige Organisation gründen und brauchen steuerliche Beratung? Solche Vereinigungen dienen dem Wohl der Allgemeinheit und unterliegen dem Gemeinnützigkeitsrecht sowie bestimmten steuerlichen Gesetzen. Sie können zur Förderung der Kultur, der Kunst, der Bildung, Erziehung sowie des Sports und anderen Zwecken wie Naturschutz, Denkmalschutz, Tierschutz, Heimatgedanken sowie der Forschung und Wissenschaft dienen.
Im Gemeinnützigkeitsrecht sind verschiedene Dinge zu berücksichtigen, vor allem hinsichtlich des Steuerrechts. Der Paragraphendschungel ist oft unübersichtlich, nutzen Sie unsere Dienstleistungen für Ihre gemeinnützige Organisation. Das Gemeinnützigkeitsrecht ist eine wesentliche Grundlage für das tägliche Arbeiten gemeinnütziger Vereine. An erster Stelle steht die Anerkennung durch die Behörden. Wird die Vereinigung oder Körperschaft vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt, ist sie frei von Vermögens- und Ertragssteuern. Gerade in Zeiten von Finanzengpässen und knappen Haushalten geraten gerade diese Organisationen immer wieder in das Blickfeld der Finanzbehörden. Wir beraten Sie zu den unterschiedlichen Rechtsformen im Gemeinnützigkeitsrecht, wie eingetragener Verein, gemeinnützige Aktiengesellschaft und Stiftung.
Steuerberater Gaston Winterfeld informiert Sie über die Grundsätze im Gemeinnützigkeitsrecht. Wichtig sind dabei die Besteuerungsgesetze sowie die Besonderheiten bei der Umsatzsteuer und der Befreiung. Nutzen Sie die Möglichkeiten der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale gemäß dem Einkommensteuergesetz. Ratsam ist auf jeden Fall eine frühzeitige Vorlage der Satzung oder des Gesellschaftsvertrages beim Finanzamt. Unsere Steuerkanzlei in Wittenberge übernimmt die Ausarbeitung und prüft, ob alle Punkte korrekt aufgestellt sind.